Gemeinderatssitzung vom 27.11.2024

Nach Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 30.10.2024 widmete sich der Gemeinderat Leiblfing dem Beitrags- und Gebührenwesen, es ging um die Vorstellung der Gebührenkalkulation (Kalkulationszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028) für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Leiblfing sowie den Neuerlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS). Nach Vorstellung des Gutachtens des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom 14.10.2024 und einer entsprechenden Beratung beschloss der Gemeinderat Leiblfing die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Leiblfing (BGS/EWS). Die Beitrags- und Gebührensatzung tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft. Als Kalkulationszeitraum wurde der 01.01.2025 bis 31.12.2028 festgelegt. Die Einleitungsgebühren basieren auf dem vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erstellten Gutachten vom 14.10.2024, wonach die Einleitungsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser (Volleinleiter) 3,98 €/m³, für Schmutzwasser 3,33 €/m³ und der Gebührensatz für Niederschlagswassereinleitung 0,65 €/m³ beträgt. Als Grundgebühren (Zählergebühren) werden für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028, je nach Zählergröße (Dauerdurchfluss) Q3 bis 4,0 m³/h 85,00 €/Jahr, bis 10,0 m³/h 105,00 €/Jahr und bis 16,0 m³/h 124,00 €/Jahr beschlossen. An der Höhe der festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl.  § 6 BGS/EWS) erfolgen keine Veränderungen. Als zweiten und letzten öffentlichen Tagesordnungspunkt wurde eine Verordnung der Gemeinde Leiblfing über das Halten von Hunden beschlossen.

Diese wird auf der Homepage der Gemeinde Leiblfing veröffentlicht. Die Verordnung hat wieder eine Geltungsdauer von 20 Jahren. Gegenüber der bisherigen Regelung wurde der räumliche Umfang für den Leinenzwang von bisher auf die Ortschaften begrenzt, erweitert mit einem Gürtel von 100 m um die Ortschaften rum. Für die Kinderspielplätze besteht mit Hunden, auch an der Leine, ein generelles Betretungsverbot. Die Länge der Leine wurde von bisher 3 m auf 2 m verringert.

Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an. Von diesen wurden nachfolgende Beschlüsse öffentlich gemacht.

Die im Jahre 2024 eingegangenen Spenden und Zuwendungen, Schwerpunkt ILE Gäuboden Lauf, erhielten die vorgeschriebene Genehmigung des Gemeinderats.
Für das größte Projekt der Gemeinde Leiblfing in den nächsten Jahren beschloss das Gremium das ausführende Architekturbüro sowie die Fachplaner mit der nächsten Stufe der jeweiligen Verträge zu beauftragen.
Erster Bürgermeister Josef Moll rechnet hier mit dem tatsächlichem Baubeginn im Kalenderjahr 2026.

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