In seiner Sitzung vom 24.09.2024 hatte der Gemeinderat Leiblfing eine umfangreiche öffentliche Tagesordnung mit wichtigen und zukunftsweisenden Beschlüssen zu bearbeiten. Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden Herrn Zweiten Bürgermeister Anton Ismair genehmigte der Gemeinderat zunächst die Niederschrift über den öffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung vom 28.08.2024.
Im Anschluss stellte das Architekturbüro Gutthann/HIW, Bogen die abschließenden Planungen bezüglich der Errichtung eines eigenständigen Gebäudes mit Hort, Aula, Klassenräumen und Küche mit Speiseräumen vor. Das Gebäude wird im nordwestlichen Bereich des bestehenden Schulgeländes errichtet. Dieses Projekt stellt den ersten Bauabschnitt des künftigen Kinderbildungszentrum (KiBiZ) Leiblfing dar. Der zweigeschossige Neubau hat eine maximale Länge von 39,89 Meter und eine maximale Breite von 38,60 Meter. Die Brutto Grundfläche beträgt 2.545 m². Die Netto-Raumfläche beträgt 2.242,70 m² wobei hiervon 1.289,60 m² Hauptnutzflächen sein werden. Davon entfallen wiederum 751 m² auf die Grund- und Mittelschule. Die restliche Fläche steht für den künftigen Hort zur Verfügung. Die Kostenberechnung nach DIN 277 beträgt rund 12,8 Millionen EURO Brutto. Neben einem langfristig zu finanzierenden Eigenanteil kann die Gemeinde zur Teilfinanzierung auf Fördermittel nach dem Bayerisches Finanzausgleichsgesetz, einer zusätzlichen Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter sowie einem KFW-Zuschusses für den Klimafreundlichen Neubaus einen Nichtwohngebäudes zurückgreifen. Als Baubeginn ist Juni 2025 geplant. Nutzungsbeginn wird voraussichtlich der Schuljahresbeginn 2027 sein. Der Gemeinderat billigte die vorgestellten Planungen und beschloss die entsprechende Eingabeplanung zu erstellen und bei der Baugenehmigungsbehörde einzureichen sowie die genannten Förderanträge zu stellen.
Im Anschluss fasst man den Grundsatzbeschluss für eine Einbeziehungssatzung „Obersunzing-West“. Der Antragsteller hat sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen. Einem Antrag auf Anschluss eines Grundstücks in Oberwalting an die öffentliche Entwässerungsanlage wurde zugestimmt. Hier ist die Kostenübernahme mittels einer Sondervereinbarung zu regeln.
Für die Schülerbeförderung zur Grund- und Mittelschule Leiblfing im Schuljahr 2024/25 wurde eine neue Haltestelle in Hardt beschlossen und entsprechend gewidmet.
Der Gemeinderat vereinbarte den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Leiblfing die Gelegenheit zu geben, sich mit Vorschlägen bei der Suche nach einem Namen für die Erschließungsstraße im Baugebiet „Kelheimer Feld“ am Ortsausgang Richtung Straubing einzubringen. Diese können bis zum 04.10.2024 per E-Mail an info@leiblfing.bayern.de gesendet oder schriftlich im Rathaus Leiblfing, Schulstraße 6, 94339 Leiblfing abgegeben werden.
Für die Erschließungsstraße im Baugebiet „Dorfbreiten II“ in Hankofen wurde entschieden, dass hier kein neuer Straßenname bestimmt werden soll, sondern der unmittelbar anschließende „Sandweg“ verlängert wird.
Der Ortsteil Hankofen verfügt seit Schließung einer Gaststätte über keinen geeigneten Versammlungs- und Veranstaltungsort für seine Bürger, Vereine oder Gruppierungen. Der im Ort bzw. dem Gemeindeteil befindliche Pfarrsaal ist für viele Veranstaltungen nicht geeignet. Die Gemeinde Leiblfing und die SpVgg. Hankofen-Hailing e.V. beabsichtigen eine zusätzliche Regelung betreffend der Nutzung des Obergeschosses des Sportbetriebsgebäudes als Versammlungs- und Veranstaltungsort durch alle Vereine und Gruppierungen (z. B. Seniorenkreis, kirchliche Gruppen, Parteien) des Ortsteils Hankofen der Gemeinde Leiblfing sowie durch die Gemeinde Leiblfing selbst (z.B. für Bürgerversammlungen) zu treffen. Neben Bürger- bzw. Vereinshäusern in Hailing, Metting und Schwimmbach hätten man somit mit einem künftigen „Sport- und Bürgerhaus Hankofen“ auch im Ortsteil Hankofen eine optimale Lösung für die Vereine gefunden. Die Mitglieder der SpVgg. Hankofen-Hailing haben dieser Idee bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung bereits ihre Zustimmung erteilt. Der Gemeinderat Leiblfing beschloss nun für die notwendige Umbaumaßnahmen bzw. weitere Investitionen durch die SpVgg. Hankofen-Hailing für eine künftige optimale Nutzung, z.B. der Installation eines Aufzugs bzw. dem Bau von barrierefreien Toiletten einen einmaligen Zuschuss von 100.000 EURO zu gewähren. Der Zuschuss wird in drei gleichhohen jährlichen Raten ausbezahlt. Vorbehaltlich der Genehmigung des Landratsamt Straubing-Bogen sowie der Gewährung von Fördermittel aus dem LEADER-Programm (Fördermaßnahmen der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes) wurde zudem die Übernahme einer Bankbürgschaft zu Gunsten der SpVgg. Hankofen-Hailing beschlossen. Der bereits von allen Ortsvereinen unterzeichneten Nutzungsregelung und einer zusätzlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Leiblfing und der SpVgg. Hankofen-Hailing wurde seitens des Gemeinderats zugestimmt. Künftig laufende Kosten für den Unterhalt o.ä. entstehen für die Gemeinde Leiblfing nicht. Ausgenommen davon sind durch die Nutzung von andere Ortsvereinen als die SpVgg. Hankofen-Hailing entstehende Nebenkosten, analog zu den Regelungen in den bereits erwähnten weiteren Vereins- bzw. Bürgerhäusern in der Gemeinde Leiblfing.
Nach einigen allgemeinen terminlichen Hinweisen schloss Zweiter Bürgermeister Anton Ismair die öffentliche Sitzung. Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an.