Leiblfing. Zu Beginn der Gemeinderatssitzung am 22.01.2025 stellte sich Herr Adrian Heider als neuer Klimaschutzmanager der Gemeinde Leiblfing vor. Nach Abschluss seines Masterstudiums M.SC. Bioeconomy in Straubing trat er am 01.01.2025 seinen Dienst in der Gemeinde Leiblfing an und freut sich auf seine Aufgaben.
Erster Bürgermeister Josef Moll konnte nach einer kleinen Gesprächsrunde gleich auf ein wichtiges Thema in diesem Bereich überleiten. Herr Ohmer, als Vertreter der BayWa Energie Dienstleistungs GmbH, München stellte die derzeitige Situation beim Wärmecontracting an der GS/MS Leiblfing mit Rathaus und einer Außenstelle der Kindertagesstätte Aitrach-Arche vor. Eine große Verlängerungsmöglichkeit bei der Nutzung der Heizanlage wird von Seiten der BayWa Energie Dienstleistungs GmbH nach dem derzeitigen Stand nicht gesehen. Die Verwaltung wurde beauftragt die vertraglichen und technischen Möglichkeiten umgehend zu erarbeiten.
Als Nächstes wurde vom Gemeinderat die erschließungsbeitragsfähige Anlage für das Baugebiet „Kelheimer Feld“, Leiblfing mittels eines Zusammenfassungsbeschluss festgelegt. Zudem wurde für das gleiche Baugebiet eine Entwässerungssystementscheidung getroffen. Die Erschließungsstraße des Baugebiets wird durch einen Straßenentwässerungskanal mit Rigolensystem entwässert. Es wurde beschlossen, dass sich das maßgebende Entwässerungssystem der Erschließungsanlage des Baugebiets nicht auf die Entwässerungsanlagen in der Erschließungsanlage beschränkt, sondern darüberhinausgehend auf alle Teileinrichtungen, die der Entwässerung dienen.
Ein nichtöffentlicher Teil schloss sich an. Von diesem wurden nachfolgende Inhalte öffentlich gemacht.
Der Gemeinderat hat die Grundstücksverkaufspreise für die Bauplätze im Baugebiet „Kelheimer Feld“ festgelegt. Für Parzellen, welche mit Einzel- oder Doppelhäusern bebaut werden können wurde ein Preis von 254,90 € je Quadratmeter beschlossen, dieser Betrag setzt sich aus einem Ablösungsbetrag für den Erschließungsbeitrag sowie dem eigentlichem Grundstückspreis zusammen. Für Parzellen auf welchen lt. gültigen Bebauungsplan Einzelhäuser mit einer größeren Anzahl an Wohneinheiten errichtet werden dürfen, wurde ein Preis von 289,18 € je Quadratmeter vereinbart, auch dieser Betrag setzt sich aus einem Ablösungsbetrag für den Erschließungsbeitrag sowie dem eigentlichem Grundstückspreis zusammen. Zudem sind vom jeweiligen Käufer eine Vorauszahlung für die Kosten für den privaten Grundstücksanschluss Schmutzwasser inkl. Kontrollschacht in Höhe von 5.500 € je Anschluss zu leisten. Bereits von der Gemeinde entrichtete Vorauszahlungen auf den Beitrag für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungsanlage sowie auf den Beitrag für die Herstellung der Wasserversorgungsanlage sind zu erstatten. Kosten u.a. für Strom- und Telefonanschluss werden dem Käufer vom jeweiligen Versorgungsträger in Rechnung gestellt. Die Gemeinde wird sich beim Verkauf der Grundstücke ein Wiederkaufsrecht einräumen. Dieses gilt unter anderem sofern der Käufer nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums, ab Verkauf des betreffenden Grundstücks, mit dem Bau eines Wohnhauses auf dem Vertragsgrundbesitz begonnen hat und einen festgelegten Baufortschritt erreicht hat. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt auf Basis einer erlassenen Vergaberichtlinie. Informationen zum Bewerbungsverfahren etc. sind der Website der Gemeinde Leiblfing zu entnehmen. Zudem steht die Verwaltung bei Fragen gerne zur Verfügung.
Im nichtöffentlichen Teil erfolgte noch die Beschlussfassung über einzelne Abrechnungen von Feuerwehreinsätzen bei Veranstaltungen in der Gemeinde Leiblfing.