Gemeinderatssitzung vom 14.03.2024

Nach Genehmigung der Niederschrift über die öffentlichen Teile der Sitzungen vom 08.02.2024 und 29.02.2024 stimmte der Gemeinderat Leiblfing im einzigen Tagesordnungspunkt des öffentlichen Teils gemäß § 7 Abs. 4Buchstabe a) der Änderung der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens „gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald“ zu.  Das Kommunalunternehmen kann künftig die ordnungsgemäße Betriebsführung der kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen gem. der geltenden Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (EÜV) ihrer Trägerkommunen nach § 1 Abs. 2 dieser Satzung übernehmen. Zur wirksamen Aufgabenübertragung ist neben einer schriftlichen Vereinbarung sowohl der zustimmende Beschluss des Verwaltungsrats des gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald als auch der entsprechende Gremiumsbeschluss der Auftrag gebenden Kommune erforderlich. Ein umfangreicher nichtöffentlicher Teil schloss sich an.

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