In der Gemeinde Leiblfing gehen immer wieder Beschwerden über ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten ein. Dabei wird die Frage gestellt, wann ruhestörende Arbeiten, hauptsächlich Rasenmähen, untersagt sind.
Durch Bundesverordnung (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 29.08.2002) ist in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, sowie Kleinsiedlungsgebieten der Betrieb von Geräten und Maschinen im Freien zu folgenden Zeiten verboten:
1) an Werktagen in der Zeit von 20:00 bis 07:00 Uhr
2) an Sonntagen und Feiertagen
Die genannte Verordnung untersagt den Betrieb der Geräte- und Maschinen (z.B. Rasenmäher), aber nicht während der Mittagszeit und auch nicht in Dorfgebieten, Mischgebieten, Kerngebieten oder Gewerbegebieten. Hierzu wäre der Erlass einer Gemeindeverordnung erforderlich. Die Gemeinde Leiblfing sah bisher davon ab, eine solche Verordnung, die bußgeldbewehrt ist, zu erlassen.
Die Gemeinde bittet deshalb, Lärmbelästigungen zu vermeiden. Insbesondere sollten während der Mittagspause zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr und abends ab 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr früh lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten unterbleiben. Durch gegenseitige Rücksichtnahme wird der Erlass einer Gemeindeverordnung überflüssig.
Für besonders laute Geräte wie Laubbläser und –sauger gelten an Werktagen weitere zeitliche Einschränkungen. Genauere Informationen können beim Ordnungsamt der Gemeinde Leiblfing (Tel.: 09427/9503-0) eingeholt werden.
Checkliste Ruhezeiten für in Wohngebieten genutzte Geräte
Maschinen und Geräte | werktags von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr | werktags von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr | werktags von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr | werktags von 17:00 Uhr bis 7:00 Uhr | sonn- und feiertags ganztägig |
Baustellenkreissägemaschine | X | X | |||
Beton- und Mörtelmischer | X | X | |||
Bohrgerät | X | X | |||
Fahrzeugkühlaggregat | X | X | |||
Förder- und Spritzmaschine für Beton und Mörtel | X | X | |||
Förderband | X | X | |||
Freischneider | X | X | X | X | X |
Fugenschneider | X | X | |||
Grabenfräse | X | X | |||
Grader (< 500 Kilowatt) | X | X | |||
Gras- oder Rasentrimmer/Gras- kantenschneider (mit Verbrennungsmotor) | X | X | X | X | X |
Rasentrimmer/Rasenkantenschneider (ohne Verbrennungsmotor) | X | X | |||
Heckenschere | X | X | |||
Hochdruckwasserstrahlmaschine | X | X | |||
Hydraulikhammer | X | X | |||
Kehrmaschine | X | X | |||
Kombiniertes Hoch-druckspül- und Saugfahrzeug | X | X | |||
Kompressor (<350 Kilowatt) | X | X | |||
Kraftstromerzeuger | X | X | |||
Laubbläser | X | X | X | X | X |
Laubsammler | X | X | X | X | X |
Mobilkran | X | X | |||
Motorhacke (< 3 Kilowatt) | X | X | |||
Muldenfahrzeug (< 500 Kilowatt) | X | X | |||
Müllsammelfahrzeug | X | X | |||
Planiermaschine (< 500 Kilowatt) | X | X | |||
Rasenmäher | X | X | |||
Rollbarer Müllbehälter | X | X | |||
Saugfahrzeug | X | X | |||
Schneefräse (selbst-fahrend, ausgenommen Anbaugeräte) | X | X | |||
Schredder/ Zerkleinerer | X | X | |||
Tragbare Motorkettensäge | X | X | |||
Transportbetonmischer | X | X | |||
Turmdrehkran | X | X | |||
Verdichtungsmaschine in der Bauart von:Vibrationswalzen und nicht vibrierende Walzen, Rüttelplatten und VibrationsstampferExplosionsstampfer | X | X | |||
Vertikutierer | X | X | |||
Wasserpumpe (nicht für Unterwasserbetrieb) | X | X |