Baugebiet „Kelheimer Feld“, Leiblfing
Das Baugebiet „Kelheimer Feld“ liegt am östlichen Ortsrand von Leiblfing und umfasst insgesamt 32 Parzellen für Einfamilien- und Doppelhäuser sowie 6 Parzellen für Geschosswohnungsbau. Die Grundstücke befinden sich in guter fußläufiger Erreichbarkeit zur Nahversorgung, den Sportanlagen, dem Ortskern, der Grund- und Mittelschule sowie den Kindergärten. Hier entsteht ein attraktives Wohnumfeld in einer lebendigen und familienfreundlichen Umgebung.
Verfügbare Baugrundstücke
Sie möchten wissen, welche Grundstücke noch verfügbar sind? Gerne informieren wir Sie persönlich über die aktuellen Möglichkeiten.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter bauamt3@leiblfing.bayern.de oder rufen Sie uns an 09427/9503-18. Selbstverständlich können Sie sich auch persönlich im Bauamt des Rathauses Leiblfing (Zimmer EG.02) informieren.
Wir stehen Ihnen für alle Fragen rund um das Baugebiet, die verfügbaren Grundstücke und die weiteren Schritte zur Verfügung.
Alle Informationen auf einen Blick
Übersicht Parzellen mit tatsächlicher Grundstücksgröße
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Kelheimer Feld“ – Plan
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Kelheimer Feld“ – Begründung

Anmerkung zur Kosteninformation
In der Sitzung des Gemeinderates vom 22.01.2025 wurden die Grundstücksverkaufspreise für die Bauplätze im Baugebiet „Kelheimer Feld“ festgelegt. Für die Parzellen 1-28 und 35-38 wurde ein Preis von 254,90 € je Quadratmeter beschlossen. Dieser Betrag setzt sich aus einem Ablösungsbetrag für den Erschließungsbeitrag in Höhe von 57,54 €/m² sowie dem eigentlichem Grundstückspreis in Höhe von 197,36 €/m² zusammen. Zudem ist vom jeweiligen Käufer eine Vorauszahlung für die Erstellung eines privaten Grundstücksanschlusses für Schmutzwasser inkl. Kontrollschacht in Höhe der voraussichtlichen Kosten von 5.500 € je Anschluss zu leisten. Bereits von der Gemeinde entrichtete Vorauszahlungen auf den Beitrag für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungsanlage sowie auf den Beitrag für die Herstellung der Wasserversorgungsanlage sind zu erstatten. Kosten u.a. für Strom- und Telefonanschluss werden dem Käufer vom jeweiligen Versorgungsträger in Rechnung gestellt.
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Vergabe der Parzellen 29-34 für Geschosswohnungsbau
Die Parzellen 29-34 werden aktuell in einem öffentlichen Vergabeverfahren vergeben.
Interessenten können die Unterlagen auf dtvp.de (Deutsches Vergabeportal) abrufen und elektronisch über diese Vergabeplattform einreichen. Über den folgenden Link gelangen Sie zum Vergabeportal:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHY5L25/documents
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen ausschließlich elektronisch über DTVP
bis spätestens 06.05.2025, 10:00 Uhr (Ausschlussfrist!) eingegangen sein müssen!
Bei Fragen steht Ihnen die Verwaltung ebenfalls gerne zur Verfügung.
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Wir freuen uns darauf, Sie bald in der Gemeinde Leiblfing begrüßen zu dürfen!