Nach der Begrüßung durch Herrn Ersten Bürgermeister Josef Moll und der Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung vom 18.04.2024 befasste sich der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.05.2024 mit den Gebühren für die Kindertagesstätten Aitrach-Arche und St. Josef. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die monatlichen Krippen-, sowie Kindergartengebühren nach zwei Jahren Gebührenstabilität, aufgrund des deutlich gestiegenen Defizits, ab dem 01.09.2024 in einem angemessenen Umfang zu erhöhen; z.B. wird künftig im Kindergarten für eine tägliche Betreuung von 4-5 Stunden, nach Abzug des 100 EURO Beitragszuschusses durch den Freistaats Bayern, monatlich eine Gebühr von 90,00 EURO erhoben. Für die Betreuung in der Kinderkrippe wird beispielsweise für die tägliche Buchungszeit von 3-4 Stunden eine monatliche Gebühr von 220,00 EURO in Rechnung gestellt. Zudem wird ab dem neuen Kindergartenjahr 2024/25 eine Anmeldegebühr von 50,00 EURO (welche jedoch mit der ersten Monatsgebühr verrechnet wird) und eine Umbuchungsgebühr von 25,00 EURO berechnet. Die vollständige neue Gebührenstruktur wird zeitnah auf den Websites der KiTas sowie in den Einrichtungen veröffentlicht. Die Gebühren für Mittagessen bzw. die Brotzeit bleiben unverändert. Die Wohnsitzgemeinden von Gastkindern haben ab dem neuen Kindergartenjahr neben dem üblichen Anteil nach dem Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten (BayKiBiG) auch das entstehende Defizit in voller Höhe zu tragen. Die Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der Gemeinde Leiblfing vom 02.07.2020 wird entsprechend mittels 2. Satzung zur Änderung angepasst.
Anschließend wurde eine weitere Satzungsänderung (Stellplatzsatzung) beschlossen. Nach Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 BayBO können die herzustellenden Stellplätze künftig mit 6.000,- EURO je Stellplatz abgelöst werden. Alle anderen Festsetzungen bleiben unverändert.
Der nächste Tagesordnungspunkt widmete sich der Bauleitplanung. Der Gemeinderat lehnte den Antrag auf ein Deckblatt, hinsichtlich der notwendigen Stellplätze je Wohneinheit, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „Wohnen am Anger“, im Ortskern von Leiblfing ab.
Zum Abschluss des öffentlichen Teiles der Sitzung wurde eine Verlängerung der Laufzeit des Grundstücksnutzungsvertrag mit der SpVgg. Hankofen-Hailing e.V. beschlossen. Ein entsprechender Ergänzungsvertrag wird abgeschlossen.
Ein umfangreicher nichtöffentlicher Teil schloss sich an.